- Privatbilanz
- eine gesetzlich nicht vorgeschriebene ⇡ Bilanz als Übersicht über private Vermögensverhältnisse.- Die P. ist i.Allg. nach Bürgerlichem Recht zu beurteilen. Inwieweit bei Aufstellung der P. die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften z.B. zur Vermeidung von Täuschungen gegenüber Dritten entsprechend zu beachten sind, hängt vom Zweck der P. ab.
Lexikon der Economics. 2013.