Privatbilanz

Privatbilanz
eine gesetzlich nicht vorgeschriebene  Bilanz als Übersicht über private Vermögensverhältnisse.
- Die P. ist i.Allg. nach Bürgerlichem Recht zu beurteilen. Inwieweit bei Aufstellung der P. die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften z.B. zur Vermeidung von Täuschungen gegenüber Dritten entsprechend zu beachten sind, hängt vom Zweck der P. ab.

Lexikon der Economics. 2013.

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